Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich und spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden. Bitte senden Sie Ihre Kündigung per Post oder persönlich an unser Büro.
Geht Ihre Kündigung nach dem 3. Werktag des Monats ein, verlängert sich das Mietverhältnis um einen weiteren Monat. Wir empfehlen daher, die Kündigung stets rechtzeitig und per Einschreiben zu versenden.
Eine Übertragung des Mietvertrags ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Hausverwaltung möglich. Bitte stellen Sie einen formellen Antrag mit Angaben zur gewünschten Person. Wir prüfen die Anfrage und teilen Ihnen das Ergebnis zeitnah mit.
We can help you realize your dream of a new home