Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich und spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden. Bitte senden Sie Ihre Kündigung per Post oder persönlich an unser Büro.
Geht Ihre Kündigung nach dem 3. Werktag des Monats ein, verlängert sich das Mietverhältnis um einen weiteren Monat. Wir empfehlen daher, die Kündigung stets rechtzeitig und per Einschreiben zu versenden.
Ja, die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist ohne Originalunterschrift nicht rechtswirksam. Bitte senden Sie das Schreiben per Post oder geben Sie es persönlich bei uns ab.
Für eine vollständige Mietbewerbung benötigen wir: Personalausweis oder Reisepass, die letzten drei Gehaltsnachweise, eine Selbstauskunft sowie eine aktuelle SCHUFA-Auskunft. Bei Selbstständigen ersetzen Steuerbescheide der letzten zwei Jahre die Gehaltsnachweise.
Unterlagen können Sie über unser digitales Bewerbungsportal hochladen, per E-Mail zusenden oder persönlich in unserem Büro abgeben. Das Portal ermöglicht einen sicheren Upload direkt von Ihrem Smartphone oder Computer.
Vollständige Unterlagen werden in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen geprüft. Wir melden uns anschließend mit einer Rückmeldung bei Ihnen. Unvollständige Unterlagen können die Bearbeitung verzögern.
Mängel können Sie auf drei Wegen melden – rund um die Uhr und ohne Account:
Nach jeder Meldung erhalten Sie sofort eine Eingangsbestätigung mit einer eindeutigen Referenznummer (z. B. DEF-2026-00001).
Jede Meldung wird automatisch von unserem KI-System analysiert: Es ermittelt die Kategorie (z. B. Sanitär, Heizung, Elektro) und vergibt eine Priorität. Bei hoher Dringlichkeit wird umgehend ein passender Handwerker beauftragt.
Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail, sobald die Analyse abgeschlossen ist. Wird ein Handwerker beauftragt, werden Sie darüber ebenfalls per E-Mail informiert. Nach Abschluss der Reparatur erhalten Sie eine Erledigungsmeldung.
Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie jederzeit selbst einsehen – ohne anrufen oder warten zu müssen. Geben Sie dazu auf unserer Status-Seite Ihre Referenznummer ein. Sie sehen dann den Stand in vier Schritten:
Eingegangen → In Bearbeitung → Reparatur läuft → Erledigt
Die Seite zeigt außerdem das Datum Ihrer Meldung, die Kategorie und öffentliche Statusmeldungen aus dem Bearbeitungsverlauf. Den direkten Link zur Status-Seite finden Sie auch in jeder E-Mail, die wir Ihnen zum Vorgang senden.
Meldungen werden automatisch nach Dringlichkeit priorisiert. Als Notfall gelten z. B. Wasserrohrbruch, Gasaustritt, Stromausfall, Einbruch oder ein blockierter Aufzug. Als hohe Priorität gelten Heizungsausfall im Winter, kein Warmwasser oder ein Wasserschaden.
Bei Notfällen und hoher Priorität wird sofort ein Handwerker beauftragt. Bitte melden Sie solche Situationen immer umgehend – auch außerhalb der Bürozeiten können Sie unser Telefon oder das Online-Portal nutzen. Bei akuter Lebensgefahr rufen Sie bitte zuerst 112 an.
Ihren persönlichen Meldelink haben Sie bei Ihrem Einzug per E-Mail erhalten. Schauen Sie bitte in Ihrem E-Mail-Postfach nach der Willkommens-E-Mail von uns. Alternativ können Sie Mängel jederzeit auch per Telefon oder per E-Mail an uns melden – der Link ist dafür nicht zwingend erforderlich.
Falls Sie keinen der drei Wege nutzen können, wenden Sie sich bitte direkt an unser Büro. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Im Landkreis Mayen-Koblenz wird der Abfall in folgende Fraktionen getrennt:
Weitere Informationen und das vollständige Abfall-ABC finden Sie unter azv-rme.de.
Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) bietet drei Wege, um Ihre persönlichen Abfuhrtermine zu finden:
Bei verpasster Abholung oder Problemen können Sie über die Website auch Abfuhrprobleme direkt melden.
Sperrmüll sind sperrige Haushaltsgegenständen, deren kürzeste Seite 1,70 m nicht überschreitet und die nicht mehr als 50 kg wiegen – z. B. Möbel, Matratzen, Teppiche, Laminat, Heizkörper oder Fensterrahmen. Nicht zum Sperrmüll gehören Elektrogeräte, Bauschutt oder Chemikalien.
Anmeldung: Sperrmüll muss mindestens drei Wochen vorab angemeldet werden – online über das Sperrmüllportal auf azv-rme.de, über die Abfall-App oder telefonisch unter 02625 / 969697-90 (Di–Do). Die ersten zwei Abholungen pro Jahr sind kostenlos; ab der dritten Abholung fallen Gebühren an.
Problemabfälle sind schadstoffhaltige Haushaltabfälle, die eine besondere Gefahr für die Umwelt darstellen – z. B. Farben und Lacke, Lösemittel, Säuren, Pestizide, Reinigungsmittel oder Schmierstoffe. Sie dürfen niemals in den Restabfall.
Bürger im Landkreis Mayen-Koblenz können Problemabfälle kostenlos beim Umweltmobil des AZV abgeben. Die aktuellen Termine finden Sie auf azv-rme.de. Flüssigkeiten müssen in geschlossenen Behältern transportiert werden. Für einzelne Stoffe gibt es auch separate Rücknahmewege: Altbatterien im Einzelhandel, Medikamente in der Apotheke.
Elektroschrott gehört nicht in den Restabfall oder Sperrmüll. Vor der Entsorgung müssen Altbatterien, Akkus und Leuchtmittel entnommen werden. Elektrogeräte können kostenlos am Wertstoffhof abgegeben oder bei Elektrohändlern zurückgegeben werden. Dies reduziert auch das Brandrisiko in Müllfahrzeugen.
Alttextilien (Kleidung, Schuhe, Heimtextilien) gehören in die aufgestellten Alttextiliencontainer – nicht in den Restabfall. Gut erhaltene Kleidungsstücke können auch über den Tausch- und Verschenkmarkt des AZV weitergegeben werden.
Schimmelpilze lieben feuchte und kühle Stellen an den Wänden – dort wachsen sie und hinterlassen dunkle Flecken. Die feuchten Stellen kommen meistens nicht von außen: Oft ist die feuchte Raumluft schuld. Warme, feuchte Luft trifft auf eine kalte Wand, und das enthaltene Wasser schlägt sich dort nieder. Mit richtigem Heizen und Lüften lässt sich Schimmel wirksam vermeiden.
Wenn Menschen in der Wohnung sind, wird die Luft warm und feucht – auch nachts beim Schlafen. Duschen und Kochen bringen zusätzlich Wasserdampf in die Luft. Diese feuchte Luft muss regelmäßig nach draußen, sonst kann Schimmel entstehen. Lüften Sie besonders gründlich Bad und Schlafzimmer. Die ideale Luftfeuchtigkeit in der Wohnung liegt zwischen 50 und 55 Prozent.
Drehen Sie die Heizung kurz herunter und öffnen Sie die Fenster in allen Zimmern weit. Dieses sogenannte Stoßlüften sollten Sie drei bis fünf Mal täglich für jeweils etwa fünf Minuten durchführen. Die Fenster müssen dabei weit geöffnet sein, damit genug frische Luft ins Zimmer kommt. Wenn kein Wasserdampf mehr auf der Scheibe sichtbar ist, haben Sie ausreichend gelüftet. Dauerhaft gekippte Fenster bringen dagegen nicht genug Luftaustausch – die feuchte Luft bleibt im Zimmer und die Wände kühlen aus.
Heizen Sie immer alle Zimmer in Ihrer Wohnung – je nach Nutzung zwischen 16 und 20 Grad. Der Heizkörper sollte mindestens auf Stufe 2 eingestellt sein, auch in weniger genutzten Räumen. Kalte Zimmer begünstigen Schimmel, weil die warme Luft aus beheizten Räumen dort auf kühle Wände trifft. Halten Sie die Türen zu kühleren Zimmern geschlossen, damit keine warme, feuchte Luft eindringt.
Stellen Sie Möbel nicht direkt an Außenwände – lassen Sie etwa 10 cm Abstand. So kann die Luft besser hinter die Möbel zirkulieren und die Wand bleibt trocken. Stellen Sie außerdem keine Möbel vor Heizkörper, und achten Sie darauf, dass Vorhänge den Heizkörper nicht verdecken. Nur so kann die Wärme ungehindert in den Raum gelangen.
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein behördliches Dokument, das bestätigt, dass Ihr Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze für geförderten Wohnraum nicht überschreitet. Er berechtigt Sie zur Anmietung einer Sozialwohnung, deren Miete staatlich subventioniert ist und daher unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Einen WBS können Personen beantragen, deren Haushaltseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese Grenzen variieren je nach Bundesland und Haushaltsgröße. Grundsätzlich gilt: Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher darf das Einkommen sein. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne bei der ersten Einschätzung.
Den WBS beantragen Sie bei der zuständigen Wohnungsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde – in der Regel das Wohnungsamt oder Sozialamt. Erforderliche Unterlagen sind üblicherweise: Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Personalausweise und ggf. Nachweise über besondere Bedarfe. Die Ausstellung dauert in der Regel 4–8 Wochen.
Alle aktuell verfügbaren Wohnungen finden Sie in unserem Immobilienangebot auf dieser Website. Die Angebote werden regelmäßig aktualisiert – schauen Sie gerne öfter vorbei oder nutzen Sie unseren Suchauftrag.
Ja, Sie können sich für unseren Suchauftrag registrieren. Sobald ein Objekt Ihren hinterlegten Kriterien entspricht, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt. Melden Sie sich dazu einfach bei uns und teilen Sie Ihre Wunschvorstellungen mit.
Eine verbindliche Reservierung ist erst nach Abschluss eines Mietvertrags möglich. Sie können uns jedoch Ihr Interesse an einem bestimmten Objekt mitteilen – wir nehmen Sie dann auf eine Interessentenliste und informieren Sie, sobald das Objekt verfügbar ist.
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