Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich und spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden. Bitte senden Sie Ihre Kündigung per Post oder persönlich an unser Büro.

Geht Ihre Kündigung nach dem 3. Werktag des Monats ein, verlängert sich das Mietverhältnis um einen weiteren Monat. Wir empfehlen daher, die Kündigung stets rechtzeitig und per Einschreiben zu versenden.

Ja, die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist ohne Originalunterschrift nicht rechtswirksam. Bitte senden Sie das Schreiben per Post oder geben Sie es persönlich bei uns ab.

Noch Fragen? Unser Team ist für Sie da:

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